Beitrag von Robert Nabenhauer:
Grundsätzlich bezeichnet der Begriff “Digitalisierung”
eine Umwandlung von analogen Werten in digitale Werte wobei man im Rahmen alldem ebenso den Begriff Digitale Transformation verwenden kann.
Weitere Infos auch hier:
Dies ist die ursprüngliche Definition des Begriffs. Nach der Umwandlung durch die Digitale Transformation lassen sich die Informationen im Sinne der Informationstechnik verarbeiten. In diesem Zusammenhang liegt dieses Prinzip allen Erscheinungsformen der auf diese Weise genannten digitalen Revolution zugrunde, wodurch dies einzeln für den speziellen Bereich gilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betreffende Digitalisierung im Arbeitsleben, im Berufsleben, im Privatleben, im gesellschaftlichen Leben oder im wirtschaftlichen Leben passiert, wobei Digitalisierungsprozesse sicher nicht lediglich dem elektronischen Bereich und der Informationstechnik zugeordnet werden können, anstelle in der Produktionswirtschaft wie indessen vorkommen können, wie im Verkehr und in der Logistik, in der Steuerungstechnik und Messtechnik, in der Regelungstechnik, im Rahmen der multimedialen Datenverarbeitung von Texten, Bildern, Grafiken, Audiodaten und Druckfilmen, im Gesundheitswesen und innerhalb der Katalogisierung archäologischer Objekte. Währenddessen bringt die Digitalisierung selbstredend massenweise Benefits mit sich, da jetzt ein erhöhter Kopierschutz und eine erhöhte Verfügbarkeit besteht. In der Produktionswirtschaft kann in diesem Hinblick jedoch an divergente Kostenvorteile gedacht werden. Ob und in welchem Umfang Kostenvorteile erzielt werden können, ist jedoch ein Stück weit und fortwährend besser mit einem professionellen Berater zu besprechen und genauestens abzuwägen.
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