Nach aktuellen Zahlen, müssen deutsche nach dem Eintritt in den Ruhestand, im Durchschnitt mit 800 Euro weniger auskommen, als noch im Berufsleben. Der Lebensstandard wird demnach bei vielen Menschen zwangsweise heruntergeschraubt. Privat vorzusorgen lautet also bei vielen Menschen schon heute die Devise. Eine Möglichkeit dafür bietet seit 2001 die Riester Rente. Mit ihr kann man Erträge erreichen, die man mit keiner anderen Vorsorge erreichen kann. Möglich machen es die Geldgeschenke vom Staat, in Form von Zuschüssen oder Steuervorteilen. Wie hoch die Riester Rente später ausfällt, hängt von den Einzahlungen und dem jeweiligen Anbieter ab. Welche Anbieter es im Riester Rente Vergleich alles gibt und was diese leisten, erfährt man auf www.riester-rente-vergleich.net
Welche Zulagen man erhält
Die Höhe der Riester Rente im Auszahlungszeitraum hängt in erster Linie natürlich von der Höhe der Einzahlungen, der Laufzeit und vom Anbieter ab. Angeboten werden Riester Renten von Versicherungen, Banken, Bausparkassen oder Fondsgesellschaften. Des Weiteren sollte man sich auch jedes Jahr die Zulagen vom Staat sichern. Diese erhält man nur, wenn man jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in die Riester Rente einzahlt. Ist dies geschehen erhält man pro Jahr 154 Euro als Grundzulage und pro Kind 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder die ab 2008 geboren wurden, erhält man sogar 300 Euro zusätzlich.
Mit Trick zur Riester Rente
Wer im Riester Rente Vergleich ein passendes Angebot für sich findet, der sollte keine Zeit verlieren und noch in diesem Jahr abschließen, denn wer Anfang 2013 noch unter 25 Jahre alt war und jetzt abschließt, erhält einmalig noch 200 Euro Sonderzulage. Zusätzlich wird einem noch die volle Jahresprämie ausbezahlt, vorausgesetzt man zahlt noch die vier Prozent des Vorjahreseinkommens ein. Auch als Minijobber ist es möglich erfolgreich zu riestern. Da man in einem 450-Euro-Job in der Regel nicht rentenversichert ist, kann man die Riester Rente eigentlich nicht abschließen. Mit einem einfachen Trick geht dies allerdings doch. Wenn man schon vor 2013 geringfügig beschäftigt war, kann man im 450-Euro-Job auf die Versicherungsfreiheit verzichten und wird somit rentenversicherungspflichtig. So kann man sich auch als Geringverdiener die Zulagen vom Staat sichern.