Neulich an einer Kreuzung in Wien: Vor einer Ampel hat sich ein langer Stau gebildet, der sich auch in den Grünphasen nicht so recht auflösen will. Ein Radfahrer nützt die geringere Spurbreite seines Gefährts und stiehlt sich auf der linken Seite an allen stehenden Autos vorbei. Plötzlich schert eines der wartenden Autos nach links aus, um zu wenden. Der Radfahrer ist von dem unerwarteten Manöver völlig überrascht und hat keine Chance mehr auszuweichen. Frontal stoßt er mit dem PKW zusammen und wird über die Windschutzscheibe geschleudert. Schwer verletzt kommt er auf dem Asphalt zum Liegen. Die verständigte Rettung liefert das Unfallopfer in die Klinik ein, wo mehrere gebrochene Rippen sowie ein schweres Schädel-Hirn-Trauma nachgewiesen werden. Der Verunfallte hat jedoch Glück. Seine Verletzungen heilen schnell und so kann er das Krankenhaus bereits nach wenigen Wochen wieder verlassen.
Leider verlaufen nicht alle Verkehrsunfälle so glimpflich wie in diesem Beispiel. Allzuoft kommt es auf Österreichs Straßen zu schweren Unglücken mit Todesfolge. Und immer öfter sind dabei auch Radfahrer betroffen.Die Zahl der getöteten Radfahrer ist im Vergleich zum Jahr 2011 um zehn auf 52 gestiegen. Dabei sind die Radler keineswegs nur Opfer von rücksichtslosen Autofahrern. Vielmehr verfallen immer mehr Biker dem Irrglauben, dass für Sie die Verkehrsregeln nicht gelten würden. Messungen des ÖAMTC haben ergeben, dass jeweils 8 Prozent rote Ampeln missachten bzw. mit Kopfhörern oder Earphones unterwegs sind und dadurchihre Aufmerksamkeit ehr der Musik aus dem iPod als dem Verkehrsgeschehen widmen.
Das kann teuer werden. Ist man selbst für den Unfall verantwortlich (egal ob Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger), so zieht das in der Regel ein Gerichtsverfahren nach sich. Bei Personenschäden kommt es darüber hinaus zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Rechtlichen Beistand ist dabei auf jeden Fall anzuraten. Mittlerweile gibt es zahlreiche Anwälte, die sich auf Verkehrsrecht spezialisert haben. Dabei stehen die Juristen vor der teilweise recht kniffligen Aufgabe, das Unfallverschulden zweifelsfrei festzustellen. Wenn wir uns den zu Anfang beschriebenen Fall als Beispiel nehmen, so stellt sich hier die Frage: wer trägt Schuld? Der Radfahrer, der links an den wartenden Autos vorbeigefahren ist (obwohl auf der rechten Seite ein Radweg war) oder der Autofahrer, der einen U-Turn beabsichtigte, was an dieser Stelle nicht zulässig war? In diesem Fall wurden beide Parteien teilschuldig gesprochen. Der Radfahrer blieb somit auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen.