Nicht jeder der in ein Pflegeheim zieht, ist auf fremde Hilfe angewiesen. Daher sind bei Heimkosten die zu leistenden Anforderungen zu beachten. Eine Person, die aus altersgründen nicht mehr in der Lage ist sich selber zu versorgen, kann beispielsweise in ein Pflegeheim ziehen, aber kein Pflegefall sein. Die Kosten für eine Person, die sich noch selbständig füttern, anziehen und versorgen kann sind weitaus geringer als für eine Person die Hilfe während des Aufenthaltes braucht.
In jedem Fall hängen die Kosten aber davon ab, ob die Person eine Pflegestufe hat. Pflegestufe 0 bedeutet, dass keine Leistungen der Pflegekasse zu erwarten sind und der Betroffene sich in Regel selber versorgen kann. Die Pflegestufen I, II und III bestimmen, welchen Anteil der Patient von seiner Kranken- oder Pflegekasse erstattet bekommt. Wer ein Familienmitglied hat, das in ein Heim zieht, sollte verschiedene Grundlagen in Erwägung ziehen. Häufig möchten Ehepartner oder Kinder die Person in einem Heim haben, was Nahe gelegen ist. Diese können sich aber je nach Wohnort als unerschwinglich herausstellen und man muss eine längere Fahrt über den monatlichen Kosten in Kauf nehmen.
Heimkosten sind von der Pflegestufe abhängig und alle Kosten die nicht erstattet werden liegen in der Verantwortung des Patienten. Zunächst werden Sparrücklagen oder die Rente benutzt um die Kosten zu decken. Reicht dies nicht aus, kann der Betroffene einen Antrag auf Wohngeld oder Sozialhilfe beantragen. Das Sozialamt übernimmt in der Regel die laufenden Heimkosten als Vorleistung und wendet sich dann an die Kinder oder Ehepartner des Heimbewohners. Ist der Heimbewohner im jungen Alter können auch noch dessen Eltern zur Zahlung aufgefordert werden. Jedes Bundesland hat eine Tabelle, an Hand welcher die gesetzlich verpflichtete Zahlung der Angehörigen ermittelt wird.
Das Sozialamt holt sich umfangreiche finanzielle Auskünfte über die Angehörigen ein, berücksichtigt dabei deren Ausgaben und Familienverhältnisse. Es ist ratsam sich über diese Kostentabelle zu informieren, bevor man dem Sozialamt finanzielle Auskunft gibt. Heimkosten können auch bei der Kurzzeitpflege anfallen. Kurzzeitpflege ist für maximal 28 Tage, an einem Stück oder über das Jahr verteilt. Heimkosten für einen kurzen Zeitraum bringen oft noch Kosten für Bücher, Tabakwaren oder Süssigkeiten, die der zu Pflegende zu Hause unter Umständen nicht hätte. Bei der Ermittlung von Heimkoste, der Pflegestufe und der Eigenzulage muss auch berücksichtigt werden, ob der Heimaufenthalt Kosten mit sich bringt die nicht an das Pflegeheim gezahlt werden. Zu diesen zählen Kosten für Rezeptfreie Medikamente wie Abführmittel oder andere medizinische Hilfsmittel.
Transportkosten für Taxen, Praxiskosten oder Zuzahlung zu Medikamenten die aus der Apotheke kommmen, sind nicht zu verachten. Patienten die aus einem Krankenhaus ins Pflegeheim gebracht werden haben oft keine Wahl. Wer jedoch in der Lage ist zu planen, sollte sich genau informieren und in der Lage sein, die Heim- und andere Kosten zu berechnen.