Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt heute als einer der wichtigsten Versicherungen in Deutschland. Die finanzielle Absicherung, falls der Fall eintritt, dass man nicht mehr selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, ist immens wichtig. Vor allem wenn man eine Familie zu versorgen hat ist es wichtig in dieser Richtung Vorkehrungen getroffen zu haben. Als Beamter im Dienste des Landes benötigt man allerdings eine sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung. Diese ist im Grunde nichts anderes als eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer zusätzlichen Dienstunfähigkeitsklausel, die die Dienstunfähig mit einer Berufsunfähigkeit gleichstellt, damit man auch aus einer privaten Versicherung Leistungen beziehen kann.

 

Ruhegehalt erst nach einer Mindestdienstzeit

Besonders wichtig ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe. Diese bekommen nämlich, sollten sie durch eine Krankheit oder einen Freizeitunfall dienstunfähig werden, kein Ruhegehalt von ihrer Dienststelle bezahlt. In so einem Fall werden sie einfach entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort erhalten sie dann nur eine geringe Erwerbsminderungsrente die im besten Fall gerade mal für die monatliche Miete reicht. Doch auch in der Anfangszeit für Beamte auf Lebenszeit kann die Dienstunfähigkeitsversicherung sehr nützlich sein, denn das Ruhegehalt, das diesen Beamten im Krankheitsfall zusteht, erhält man erst nach einer Mindestdienstzeit von fünf Jahren.

 

Keine relevanten Testergebnisse

Da es nur sehr wenige Versicherer gibt, die eine Dienstunfähigkeitsversicherung anbieten, gibt es auch keine relevanten Testergebnisse von Stiftung Warentest oder anderen Verbraucherportalen. Aus diesem Grund ist ein eigenständiges vergleichen der Angebote jedem geraten, denn je nach Berufsrisiko, Alter und dem Gesundheitszustand macht jeder Versicherer seine eigenen Preise, die es lohnt zu vergleichen. Auch auf gewisse Vertragspunkte sollte man ein Auge haben. Am wichtigsten dabei ist wohl die Frage nach der abstrakten Verweisung. Auf diese sollte der Versicherer in jedem Fall verzichten. Tut er dies nicht, ist er nicht verpflichtet dem Versichertem die Dienstunfähigkeitsrente zu zahlen, sollte er im Stande sein, trotz einer Dienstunfähigkeit, einen anderen Beruf oder Dienst auszuüben. Von so einem Vertrag sollte man also tunlichst die Finger lassen.