Das Hochschulrecht macht es möglich: jeder, der die Voraussetzungen für ein Studium erfüllt, kann auch studieren. Wenn allerdings mehr Bewerber auf freie Studienplätze kommen, dann wird das zum Problem. Denn dann bleiben Studenten auf der Strecke. Was nicht heißt, dass sie nicht studieren können. Sie haben mehrere Möglichkeiten: entweder schauen Sie sich in einer anderen Stadt, an einer anderen Universität nach freien Studienplätzen im gewünschten Fach um. Oder sie studieren etwas anderes. Auch eine Warteliste ist vorhanden, auf die man sich setzen lassen kann. So verliert man zwar ein Semester, kann aber dann im nächten studieren. Oder aber, man strengt eine Klage an. Wobei es sich hierbei um keine richtige Klage im eigentlichen Sinne handelt.

Die Rede ist von der Studienplatzklage. Dabei muss zuerst ein Antrag gestellt werden, der entweder angenommen oder abgelehnt wird. Dies ist von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Universität zu Universität verschieden. Richtiges Informieren ist deswegen angebracht. Bei Ablehnung muss Widerspruch eingelegt werden. Außerdem ist dann der Gang vor das Verwaltungsgericht mittels eines Antrags auf vorläufige Zulassung unvermeidlich. Es kann sich hier durchaus um einen längeren Prozess handeln, da es auch auf die Höhe der Studienplatzklagen ankommt und auch auf die Anzahl der involvierten Universitäten, ist Geduld gefragt. Natürlich kostet die Studienplatzklage auch Geld. Die Kosten muss der Student tragen. Da man im Vorfeld nie weiß, wie weit man gehen muss, kann man auch die Kosten nicht abschätzen. Wer keine Rechtschutzversicherung hat, wird wohl in die eigene Tasche greifen müssen. Deswegen ist vorher zu überlegen, ob eine Studienplatzklage sinnvoll ist, oder ob man lieber noch ein Semester länger wartet, ehe man sich in Unkosten stürzt, die man nicht mehr bezahlen kann.

 

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Von nico123