Wenn man eine Abmahnung erhält, wäre es ein tödlicher Fehler, den Kopf in den Sand zu stecken, denn hierbei handelt es sich um eine ernstzunehmende Angelegenheit. Wichtig hierbei ist, dass die Abmahnung auf keinen Fall unterschreibt bevor man nicht mit einem Rechtsanwalt Kiel für Abmahnung gesprochen hat.

In der Regel sind Abmahnungen nämlich nicht richtig, das heißt der Streitwert ist meist völlig übertrieben. Natürlich gilt es zu überprüfen in wieweit die Unterlassungserklärung korrekt ist. Daher muss man auf eine Abmahnung reagieren, denn diese zu ignorieren kann eine einstweilige Verfügung zur Folge haben. Daher gilt es immer auf eine Abmahnung zu reagieren und wenn man erst einmal schriftlich um eine Terminverschiebung bittet, um mehr Zeit für die Suche nach einem Rechtsanwalt zu haben.

Abmahnung –ein Fachanwalt muss her

Wer eine Abmahnung erhält, sollte sich nicht mit irgendeinem Anwalt in Verbindung setzen, sondern einem Fachanwalt für Abmahnungen, der sich darauf spezialisiert hat. Schließlich hat man eine Aufforderung erhalten, rechtsverletzendes Verhalten zu unterbinden.

Was beinhaltet eine Abmahnung?

  • In einem Abmahnschreiben sind mehrere Bestandteile enthalten. Dazu gehören:
  • Der Abmahnberechtigte( das können Mitbewerber sein, Kammern oder Industrieverbände)
  • die Person, die gegen das Wettbewerbs- oder Urheberrecht verstoßen hat
  • Der Tatbestand, aufgrund dessen die Abmahnung verfasst wurde
  • Gegen welches Wettbewerbsrecht verstoßen wurde
  • In Verbindung mit einer Abmahnung erhält der Betroffene auch eine Unterlassungserklärung in dem der Abgemahnte schriftlich bestätigen muss, dass er dieses Verhalten in Zukunft unterlässt.

Wettbewerbsverstoß – die Abmahnung

Wenn man eine Abmahnung aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes erhält, dann basiert die Abmahnung auf dem Gesetz des unlauteren Wettbewerbs. Dieses Rechtsgebiet gehört zu den dynamischsten in Deutschland.

Warum gibt es die Abmahnung?

Der Gesetzgeber hat sich schon dabei was gedacht, als er die Abmahnung für zulässig erklärt hatte. Damit wollte er nämlich erreichen, dass in Sachen Wettbewerbsangelegenheiten die staatlichen Gerichte entlastet werden. Zum Teil war die Hoffnung berechtigt, denn 95 % aller Streitigkeiten in Sachen Wettbewerb werden mittlerweile außerhalb des Gerichts geklärt. Für den Staat und die Betroffen eine gute Lösung, denn die Abmahnung ist für alle die kostengünstigere Alternative zur Gerichtsverhandlung. Aus diesem Grund schreibt der Staat auch vor, dass erst eine Abmahnung gestartet werden muss, bevor eine Klage wegen Wettbewerbsverstoß überhaupt vor Gericht zulässig ist.

Von Petera

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